Weiterentwicklung und die Frage nach dem Peterprinzip
Im nächsten Herbst seht das Masterstudium im Erwachsenenbildung an. Zum einen will ich Mastern und zum anderen muss ich Mastern. Laut Gesetzgeber muss bis 31. Dezember 2029 jeder fa chlich und pädagogisch qualifizierter Lehrkräfte eine abgeschlossene Hochschulausbildung auf Master- oder vergleichbarem Niveau vorweisen, wenn er oder sie an der Ausbildung mitwirken will. PflBG § 9 Abs. 2 . Ich will Teil einer guten Ausbildung sein, damit die Menschen, die sich nach drei Jahren Pflegefachperson nennen dürfen gute Arbeit leisten. Wenn sie sicher sind, in dem was sie tun, machen sie es gerne und am Ende kommt das dir und mir und allen die pflegerische Hilfe benötigen zugute. Obwohl der mittlerweile nicht mehr ganz neue Job, Spaß macht und schön ist, muss ich dennoch einen neuen Arbeitgeber finden. In einer Zeit des Personalmangels in der Pflege – auch Pädagog*innen/Lehrer*innen sind Mangelware - wäre es schön, wenn es hier Unterstützung der Arbeitgeber g...